Online Anträge & Formulare
Wahlen
Bundestagswahl 2025Allgemeines
Deutsche im Ausland
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen. Über folgenden Link erhalten Sie die aktuellen Informationen.
Informationen für Wahlhelfer
Informationen für Wahlhelfende: Der Wahlvorstand
Informationen für Wahlhelfende: Ablauf des Wahltages
Informationen für Wahlhelfende: Ablauf der Stimmenzählung und Dokumentation