Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anzeige Dachgeschossausbauten

nach Art. 57 Abs. 7 Bayerische Bauordnung (BayBO)
1. Bauherr
2. Baugrundstück
3. Vorhaben
4. Baugrundstück liegt in einem Gebiet mit Bebauungsplan:
Nein (eine verfahrensfreie Errichtung ist grundsätzlich möglich)
Ja, das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans. (eine verfahrensfreie Errichtung ist grundsätzlich möglich)
Ja, aber das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Wichtig:

Sollte das Vorhaben nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, ist eine verfahrensfreie Errichtung nicht möglich. In der Regel ist dann ein Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung wird erforderlich. Bitte kontaktieren Sie das städtische Bauamt, um das Vorhaben zu erörtern.