Online Anträge & Formulare
Regionalbudget
Was ist das Regionalbudget?
ILE-Zusammenschlüsse können jährlich ein Regionalbudget zur Umsetzung von Kleinprojekten beantragen. Mit dem Regionalbudget können dann Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) dienen und im Gebiet der ILE Alpsee-Grünten liegen.
Geförderte Kleinprojekte sollen dabei die ländlichen Räume als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Dabei stehen im Fokus:
- Ziele gleichwertiger Lebensverhältnisse einschließlich der erreichbaren Grundversorgung, attraktiver und lebendiger Ortskerne und der Behebung von Gebäudeleerständen
- Ziele und Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung
- Belange des Natur-, Umwelt-, und Klimaschutzes
- Reduzierung der Flächeninanspruchnahme
- demografischen Entwicklung sowie
- Digitalisierung
Was wird gefördert?
Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur
- Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
- Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
- Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
- Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung
- Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen
Was wird nicht gefördert?
- Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
- der Landankauf
- Kauf von Tieren
- Wirtschaftsförderung mit Ausnahme von Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
- Leistungen der öffentlichen Verwaltung
- laufender Betrieb
- Unterhaltung
- Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
- Einzelbetriebliche Beratung
- Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
- Personalleistungen
Welche Voraussetzungen gibt es?
Mit dem Regionalbudget können nur Kleinprojekte gefördert werden,
- die der Umsetzung des ILEK dienen und im Gebiet der ILE Alpsee-Grünten liegen,
- mit deren Durchführung noch nicht begonnen wurde, wobei der Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Liefer- und Leistungsvertrages dabei grundsätzlich als Beginn zu werten ist, und
- deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € brutto nicht übersteigen, da andernfalls das Projekt nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden kann.
Zuwendungs- und antragsberechtigt sind als Projektträger
- juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie
- natürliche Personen und Personengesellschaften.
NICHT antragsberechtigt sind
- Interessensgemeinschaften, Dorfgemeinschaften, Ortsverbände, die nicht als eigenständige Rechtsperson organisiert sind. Bitte suchen Sie sich einen geeigneten Projektträger (z.B. eingetragener Verein, Gemeinde, Privatperson).
Der Projektträger muss
- das Kleinprojekt bis spätestens zum 20.09. des jeweiligen Jahres vollständig durchgeführt und abgerechnet haben, d.h. auch alle Rechnungen müssen bis zu diesem Zeitpunkt bezahlt worden sein und
- bis spätestens zum 01.10. des jeweiligen Jahres der verantwortlichen Stelle den Durchführungsnachweis inkl. aller Anlagen vorgelegt haben.
Wie sieht die Förderung aus?
Gefördert werden nur Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000€ (brutto) nicht übersteigen. Die Zuwendung wird als Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung gewährt. Die tatsächlich entstandenen förderfähigen Kosten abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 5.000 € und unter Berücksichtigung der im privatrechtlichen Vertrag festgelegten maximalen Zuwendung. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UstG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 € werden nicht gefördert.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen ist zulässig, soweit dies dort nicht ausgeschlossen ist. Zuwendungen und geldwerte Leistungen Dritter führen erst zu einer Kürzung der Zuwendung aus dem Regionalbudget, wenn die Summe aller Mittel die förderfähigen Gesamtkosten überschreitet. Eine zusätzliche Förderung über die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) oder die Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug der Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) ist nicht erlaubt.
Eine Kombination der Fördermöglichkeiten des Regionalbudgets und des „Verfügungsrahmens Ökoprojekte“ einer Öko-Modellregionen ist nicht möglich.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Zuwendung ist nicht auf Dritte übertragbar.
Wie ist der Ablauf?
Sie haben eine Projektidee und möchten diese gerne über das Regionalbudget 2025 fördern lassen? Rufen Sie dazu gerne für eine kurze telefonischeVorabstimmung zum Projektantrag bei der ILE-Umsetzungsbegleitung an. Anschließend senden Sie Ihre Förderanfrage bis spätestens 19.01.2024 an die ILE Alpsee-Grünten. Nutzen Sie hierfür bitte das Förderantragsformular für 2025.
Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt im Anschluss durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt. Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand festgelegter Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.
Regionalbudget 2025
Hier finden Sie alle nötigen Unterlagen und Informationsblätter zum Regionalbudget für 2025:
- Förderaufruf der ILE Alpsee-Grünten 2025
- Ergänzende Verfahrensbestimmungen der ILE Alpsee-Grünten
- Auswahlkriterien Kleinprojekte der ILE Alpsee-Grünten
- Förderantrag für Kleinprojekte
- Infos und Merkblatt zum Regionalbudget für Kleinprojekteträger
- Durchführungsnachweis für Kleinprojekte
Weitere Informationen zum Regionalbudget an sich finden Sie auf den Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hier sowie Merkblätter und Formulare für die
De-minimis-Erklärung für Gewerbe hier.
Noch Fragen?
Wenden Sie sich bei allen Anliegen rund um das Thema Regionalbudget an die ILE-Umsetzungsbegleiterin Margit Einsiedler unter der Rufnummer 08323/9988-160 oder per E-Mail an m.einsiedler(at)immenstadt.de