Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
-
Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Stromsparvergütung

für private Haushalte
Ziel

Um das Ziel der Bundesregierung, 20% des Energieverbrauchs und der damit verbundenen CO2-Emmissionen bis zum Jahr 2020 zu verringern, fördert die Stadt Immenstadt gezielt den nachhaltigen und rationellen Umgang mit elektrischer Energie in privaten Haushalten. Bürger der Stadt Immenstadt haben die Möglichkeit, ihre durch die Stromrechnung nachgewiesene Einsparung zusätzlich fördern zu lassen.

Teilnahmebedingung

Teilnahmebedingung ist das Ausfüllen des Anmeldeformulars und die Darlegung der letzten drei aufeinanderfolgenden Stromrechnungen bezogen auf den gleichen Haushalt. Der durchschnittliche Verbrauchswert aus den beiden Vorjahren dient dem Vergleich mit der aktuellen Stromrechnung. Dadurch sollen kurzfristige Effekte wie Urlaubsreisen oder Auszug von Haushaltsmitgliedern weitgehend vermieden werden. Außerdem kann ein Wohnungswechsel sowie Einspareffekte die aus dem Einbau einer Photovoltaikanlage oder dem Austausch von elektrischen Nachspeicheröfen herrühren, nicht beachtet werden. Im darauffolgenden Jahr kann ein erneuter Antrag gestellt werden. Hier wäre der Vergleichswert der Verbrauch des Vorjahres.

Prämie & Auszahlung

Ab einer Einsparung von mindestens 10 % gegenüber dem Durchschnittswert wird eine einmalige Prämie in Höhe von 20,00 Euro ausbezahlt. Jede weitere eingesparte Kilowattstunde wird zusätzlich mit 10 Cent vergütet.

Über die Auszahlung der Zuwendung entscheidet das Referat Facilitymanagemen & Liegenschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung der Förderung. Ausgezahlt wird im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel und der Reihenfolge der Antragsteller. Bitte beachten Sie, dass die Anzahl der Teilnehmerplätze bei diesem Programm begrenzt ist.

Die Nichteinhaltung von Vorschriften, Fristen oder vorgeschriebenen Abläufen hat grundsätzlich den Verlust der Förderung zur Folge und kann insbesondere bei Falschangaben auch strafrechtliche Konsequenzen haben (Subventionsbetrug).

BEISPIELRECHNUNG

Stromverbrauch
Stromverbrauch vorletztes Jahr4.100 kWh
Stromverbrauch letztes Jahr3.900 kWh
Durchschnittlicher Verbrauch der Vorjahre4.000 kWh
Stromverbrauch dieses Jahr2.800 kWh
Gesamte Einsparung1.200 kWh
Höhe der Förderung
Prämie für 10% Einsparung (400 kWh)20,00 €
1.200 kWh - 400 kWh = 800 kWh x 0,10 € / kWh80,00 €
Gesamtauszahlung einmalig100,00 €
Gesamtvorteil aus der Beispielrechung
Auszahlung Förderprogramm100,00 €
Reduzierte Stromrechnung dauerhaft276,00 €
Finanzieller Gesamtvorteil376,00 €

Anmeldungsunterlagen zum Herunterladen

Verleih eines Strommessgerätes

Allgemeine Informationen zum Verleih

Das Strommessgerät kann im Bürgerbüro der Stadt Immenstadt kostenlos für 14 Tage ausgeliehen werden. Sollte Ihnen das Gerät zusagen und es reichen die 14 Tage nicht aus, so können Sie das Gerät mit der einmaligen Option um weitere 7 Tage ausleihen. Um das Gerät zu erhalten, muss lediglich der Personalausweis vorgezeigt und eine Kaution in Höhe von 15 Euro hinterlegt werden.

Eine Anleitung zur Bedienung des Gerätes finden Sie hier.