Grundsätzlich erforderliche Dokumente:
- Ausweis/Reisepass der anzeigenden Person
- Ausweis/Reisepass der verstorbenen Person
- Aufenthaltsbescheinigung oder einfache Melderegisterauskunft, sofern die aktuelle Adresse im aktuellen Personalausweis abweicht oder nur ein Reisepass vorliegt
- Ärztliche Todesbescheinigung (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil)
- Schriftliche Sterbefallanzeige
- Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
Zusätzliche Dokumente:
bei Verheirateten / Verpartnerten
- Heiratsurkunde / Partnerschaftsurkunde, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister / Partnerschaftsregister
bei Geschiedenen
- Wenn die Scheidung nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
bei Verwitweten
- Wenn der Tod des Partners nicht in den vorgenannten Urkunden eingetragen ist: zusätzlich Sterbeurkunde
Ausländische Urkunden sind entweder in internationaler Form oder mit Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher vorzulegen.
Bei Spätaussiedlern und Vertriebenen sind zusätzlich vorzulegen:
- Registrierschein
- Vertriebenausweise oder Spätaussiedlerbescheinigung
- Namensrechtliche Erklärung (sogenannte § 94 BVFG-Erklärung)
- Evtl. Einbürgerungsurkunde
- Wurde ein Familienbuch auf Antrag angelegt: Abschrift aus dem Familienbuch
Die Nachforderung weiterer Dokumente und Urkunden bleibt im Einzelfall vorbehalten.
Die Beurkundung selbst ist kostenfrei. Sterbeurkunden sind kostenpflichtig (s. Kostenrecht)