Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Gästemeldewesen, Vermietung von Ferienwohnungen und Gästezimmern

Die Stadt Immenstadt i. Allgäu hat von der Regierung von Schwaben und dem Bayer. Innenministerium die Prädikate Erholungs-und Luftkurort erhalten. Deshalb ist die Stadt Immenstadt i. Allgäu berechtigt, Kur- und Fremdenverkehrsbeiträge zu erheben. Wer eine Ferienwohnung/-haus oder Gästezimmer vermietet, muss dies im Geschäftsbereich 20 – Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4 anmelden. Hierzu wird ein Fragebogen zugemailt, den sie unter c.maerz@immenstadt.de  anfordern können. Nach Rücksendung dieses Fragebogens können im Normalfall die Anmeldeunterlagen innerhalb einer Woche abgeholt werden.

So erreichen Sie uns:
Gästemeldewesen, Marienplatz 3 – 4, 87509 Immenstadt i. Allgäu (2. OG)
Bürozeiten: Montag, Dienstag und Mittwoch von 08.30 – 12.00 Uhr.
Telefonnummer: 08323/9988-530

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