Online Anträge & Formulare
Was erledige ich wo?
Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.
Gewerbesteuer
Die Gewerbesteuer wird auf den Ertrag von Gewerbebetrieben als sog. Realsteuer, also im Ausgangspunkt ohne Berücksichtigung der sonstigen Lebensverhältnisse des Gewerbetreibenden, erhoben (Gewerbeertragsteuer).
Maßgeblich für die Gewerbesteuer ist im Ausgangspunkt der einkommen- und körperschaftsteuerrechtliche Gewinn, der allerdings durch Hinzurechnungen bzw. Kürzungen modifiziert wird.
Vom so modifizierten Gewinn werden zur Vorbereitung der Besteuerung gesetzlich festgelegte Von-Hundert-Sätze (Steuermesszahlen) als Steuermessbetrag von den Finanzämtern in einem Steuermessbescheid als steuerbarer Gewinn ausgewiesen.