Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiungen (Anträge)

Privatpersonen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Zahlung der Rundfunkgebühren befreit werden.

Die Bearbeitung der Befreiungsanträge erfolgt durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Die Anträge stehen als Download auf der Homepage des Beitragsservices zur Verfügung. 

Weitere Informationen sowie die Anträge erhalten Sie hier:
https://www.rundfunkbeitrag.de/formulare/index_ger.html 

Benötigte Dokumente