Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Schwerbehindertenausweis, Ausgabe der Formulare

Im Bürgerbüro erhalten Sie die Formulare für den Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis. Die Bearbeitung des Antrags erfolgt jedoch ausschließlich durch das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) in Augsburg.

Bitte beachten Sie:

  • Nach dem Ausfüllen senden Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen direkt an das ZBFS.
  • Sie können den Antrag auch bequem online über die Website des ZBFS einreichen. Dies spart Zeit und Portokosten.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Online-Beantragung finden Sie auf der Webseite des ZBFS: https://www.zbfs.bayern.de/behoerde/landesbehoerde/schwaben/

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Das Zentrum Bayern Familie und Soziales stellt auf Ihren Antrag

  • das Vorliegen einer Behinderung und
  • den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest,

wenn Sie ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Arbeitsplatz in Bayern haben. Beträgt der Grad der Behinderung mindestens 50, erhalten Sie auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis.

Die Feststellung des Grades der Behinderung erfolgt nach Maßgabe der "Versorgungsmedizinischen Grundsätze", die Bestandteil der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) sind. Diese Feststellungen sind meist die Voraussetzung dafür, dass behinderte Menschen die ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche und Rechte geltend machen können.

Der Schwerbehindertenausweis wird Ihnen von der für Sie zuständigen Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales direkt zugesandt.

Sie können Ihren Ausweis auch online beantragen (siehe Link unter "Online Verfahren") oder die Antragsformulare (siehe "Formulare") auf Ihrem PC speichern, ausfüllen, ausdrucken und anschließend an die für Sie zuständige Regionalstelle des Zentrums Bayern Familie und Soziales senden.

Quelle: BayernPortal.de

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