Stadt Immenstadt

RESIDENZSTADT IM ALLGÄU
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Öffnungszeiten
Montag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr | 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Was erledige ich wo?

Eine Übersicht über behördliche Leistungen der Stadt Immenstadt. Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen einen Überblick über die Dienstleistungen der Stadt Immenstadt und anderer Behörden (externe Behörden/Gerichte) verschaffen. Unter Lebenslagen oder unter den Buchstaben können Sie bestimmte Informationen filtern.

Straßenverkehrsbehörde

Die Stadt ist für ihre Straßen örtliche Straßenverkehrsbehörde. Durch verkehrsrechtliche Anordnungen, die ihre Außenwirkung durch das Aufstellen von Verkehrszeichen erlangen, trifft die Stadt Verkehrsregelungen für ihre Straßen.

Für Kreis-, Staats- und Bundesstraßen ist Straßenverkehrsbehörde das Landratsamt Oberallgäu.

Straßenbaubehörden sind:

  • für Ortsstraßen das städtische Bauamt,
  • für Kreisstraßen die Kreistiefbauverwaltung,
  • für Staats- und Bundesstraßen das Straßenbauamt Kempten.
Reinhold Hüppy
Leitung Referat Verkehrsüberwachung, ÖPNV